Luft-, Wärmepumpen sind genehmigungs- und abnahmefrei und dürfen, da sie als Nebenanlagen gelten, überall aufgestellt werden.
Wärmepumpen können je nach Jahrszeit rund um die Uhr im Betrieb sein und damit einen enormen Störfaktor in der Nachbarschaft darstellen.
Die betroffenen und gestörten Nachbarn sind dann leider in der Beweispflicht und müssen viel Geld für Lärmgutachten, Rechtsanwälte und Gerichtskosten ausgeben, obwohl Lärmschutzmaßnahmen lange nicht so teuer sind wie ein Gerichtsprozess.
Nicht jeder leidtragende Nachbar kann sich das leisten. Obwohl das Lärmproblem zwischenzeitlich auch beim UBA (Umweltbundesamt) und den Landesumweltbehörden angekommen ist, haben diese noch nicht reagiert. Dies ist aber dringend erforderlich, da es immer mehr dieser Pumpen geben wird. Sollte man jetzt nicht handeln werden wir es später nicht mehr schaffen diese Lärm Art in den Griff zu bekommen.
Deshalb muss jetzt gehandelt werden und zwar auch rückwirkend für alle die die jetzt schon in der Situation sind mit einer falsch platzierten oder/und zu lauten Pumpe konfrontiert sind. Wärmepumpen brummen aufgrund ihrer Konstruktionsweise inzwischen im tiefen Frequenzband <100 Hz.
Ältere Anlagen sind war lauter aber nicht im Innenbereich der Wohnungen zu hören, wenn die Fenster geschlossen sind! Damit der Außenbereich ruhiger wurde, sind die Anlagen in den tieffrequenten Bereich verlagert worden, das bringt Probleme mit dem Innenbereich, denn diese Frequenzen können nicht durch verschlossene Fenster blockiert werden!
Richtlinie 2002/49/EG – Rechte für Betroffene
Die EU will mit der Richtlinie 2002/49/EG die Anzahl der Personen verringern, die an Umgebungslärm leiden, siehe Artikel 11, 2 (a) und (b). Dazu sollen ruhige Wohngebiete besonders geschützt werden. Siehe Richtlinie 2002/49/EG.